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Kontakt – Ihr Steuerberater und betriebswirtschaftlicher Partner

Steuerberater und betriebswirtschaftliche Beratung – In komplexen betriebswirtschaftlichen Strukturen können selbst kleine Entscheidungen große steuerliche Auswirkungen haben.

Unser Beratungsansatz – persönlich & nachhaltig

Unsere Arbeit geht über die klassische Steuerberatung hinaus. Wir verbinden präzise steuerliche Expertise mit betriebswirtschaftlichem Know-how, um Ihnen langfristige Planungssicherheit zu geben. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, die Ihr Unternehmen stärken und Ihnen den Freiraum für das Wesentliche schaffen.

Adresse:
Rabenstraße 6
75173 Pforzheim

Telefon 0 72 31 – 92 60-0
Telefax 0 72 31 – 92 60-22
E-Mail info@zkm-stb.de

Unsere Kanzlei ist montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie geöffnet.
Nach Vereinbarung bieten wir auch Online-Termine oder persönliche Beratungsgespräche außerhalb der regulären Zeiten an.

LATEST NEWS

Steuerliche Neuigkeiten

Bleiben Sie informiert – wir halten Sie über wichtige steuerliche Entwicklungen auf dem Laufenden. Ob Gesetzesänderungen, neue Urteile oder Handlungsempfehlungen: In dieser Rubrik finden Sie kompakte Informationen mit Relevanz für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.
  • Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer:
    Die Bundesregierung plant eine Anpassung der Freibeträge ab 1. Januar 2026. Ziel ist es, die steuerliche Belastung bei der Vermögensübertragung – insbesondere bei Immobilien – zu reduzieren. Wir prüfen mit Ihnen, ob eine vorgezogene Übertragung noch 2025 steuerlich sinnvoll ist.

  • Neue Regelungen zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich:
    Ab 2025 gilt für viele Unternehmen eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung nach dem neuen EU-Format. Wir unterstützen Sie bei der Umstellung Ihrer Prozesse – insbesondere im Hinblick auf GoBD-konforme Archivierung.

  • Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (PV):
    Der vereinfachte Nullsteuersatz für kleinere PV-Anlagen bleibt weiterhin bestehen. Gleichzeitig wird die Abschreibung größerer Anlagen ab 2025 neu geregelt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Investitionen in diesem Bereich planen.

  • Homeoffice-Pauschale dauerhaft entfristet:
    Die Homeoffice-Pauschale wurde in das Dauerrecht übernommen und beträgt weiterhin 6 Euro pro Tag – maximal 1.260 Euro jährlich. Wir prüfen mit Ihnen, ob und wie Sie diese Regelung steuerlich optimal nutzen können.